Friedhofssatzung
Wie in allen Lebensbereichen unterliegt auch der Friedhofs- und Bestattungsbereich gesetzlichen Vorgaben.
Friedhöfe bedürfen zur langfristigen Erhaltung als Kulturgut einer Trägerschaft in öffentlich-rechtlicher Form.
Dies ist im Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein festgehalten. Örtliche Gegebenheiten werden in der Friedhofssatzung geregelt. Sie ist die Rechtsgrundlage zur Führung der einzelnen Friedhöfe.
Lesen Sie hier die Friedhofssatzung nach: