Ruhezeiten
Der Begriff Ruhezeit oder Ruhefrist bezeichnet den Zeitraum nach einer Bestattung oder Beisetzung, in dem das Grab nicht erneut belegt werden darf. Die Totenruhe wird hierdurch gewährleistet.
Die Ruhefrist ist abhängig von den Bodenverhältnissen und der Bestattungsform. Sie wird berechnet ab dem Tag der Bestattung und beträgt in Eutin für eine Urnenbeisetzung 20 Jahre und für eine Sargbestattung 25 Jahre.
Nutzungsrecht
Eine Grabstätte wird nicht als Eigentum erworben, sondern es wird ein Nutzungsrecht an der Grabstätte für einen bestimmten Zeitraum verliehen. Der Nutzungsberechtigte bestimmt über die Personen, die beigesetzt werden sollen, die Art der Beisetzung in der Grabstätte, den Grabstein usw.
Die Nutzungszeit ist in der Regel an die Ruhezeit gekoppelt. Bei Wahlgrabstätten kann sie aber auch darüber hinausgehen, wenn die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit verlängert wird. Bei Reihengräbern (ohne Verlängerungsmöglichkeit) ist die Nutzungszeit identisch mit der Ruhezeit.