Friedhofsgebührensatzung
Die Unterhaltung eines Friedhofes kostet Geld.
Friedhöfe unter kirchlicher Trägerschaft haben einen eigenen Friedhofshaushalt, der unabhängig von dem der Kirchengemeinde ist. Sie müssen sich vollständig aus Gebühreneinnahmen finanzieren. Es dürfen keine (Kirchen-)steuermittel eingesetzt werden.
Die Gebühren müssen kostendeckend kalkuliert werden, Gewinne werden nicht erzielt.
Lesen Sie hier die Friedhofsgebührensatzung nach: